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title: "§ 2 HfreqBetrGen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/hfreqbetrgen/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hfreqbetrgen/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 2 HfreqBetrGen

Für den Betrieb der in § 1 genannten Stromumformungsgeräte ist so lange keine einzelne Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten erforderlich, wie die im folgenden § 3 genannten Auflagen eingehalten werden.

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— Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hfreqbetrgen/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
