Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute
- Ausfertigungsdatum:
- 24.07.1930
- Fundstelle:
- RGBl II 1930, 987
- Stand:
- 20260506175717
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... Für die Durchführung des Übereinkommens ist die Seemannsordnung maßgebend. ...
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.