---
title: "§ 10 HBPolVDAufstV — Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/hbpolvdaufstv/10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hbpolvdaufstv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
---

# § 10 HBPolVDAufstV — Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren

Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:

1.



den Ablauf des Auswahlverfahrens,

2.



die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,

3.



die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,

4.



die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie

5.



die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.

---

— Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hbpolvdaufstv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
