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title: "§ 15 HAG — Anzeigepflicht"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/hag/15"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 15 HAG — Anzeigepflicht

Wer Heimarbeit ausgibt, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten, hat dem Gewerbeaufsichtsamt und der Polizeibehörde Namen und Arbeitsstätte der von ihm mit Heimarbeit Beschäftigten anzuzeigen.

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— Heimarbeitsgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
