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title: "§ 8 GWStatG — Auskunftspflicht"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gwstatg/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gwstatg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 8 GWStatG — Auskunftspflicht

Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber und Inhaberinnen oder die Leiter und Leiterinnen der Erhebungseinheiten. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 7 Nummer 2 ist freiwillig.

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— Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gwstatg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
