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title: "Art 3 GTNSitzAbkG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gtnsitzabkg/art-3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gtnsitzabkg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# Art 3 GTNSitzAbkG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 24 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

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— Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gtnsitzabkg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
