---
title: "Art 1 GrBerKrAC/MalVtrBELG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/grberkrac_malvtrbelg/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/grberkrac_malvtrbelg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
---

# Art 1 GrBerKrAC/MalVtrBELG

Dem in Brüssel am 26. März 1982 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy, wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Die in Artikel 1 Abs. 1 des Vertrags genannten fünf Karten liegen beim Auswärtigen Amt (Politisches Archiv), beim Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, beim Regierungspräsidenten Köln sowie beim Oberkreisdirektor des Kreises Aachen zur Einsicht bereit.

---

— Gesetz zu dem Vertrag vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/grberkrac_malvtrbelg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
