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Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Ausfertigungsdatum:
14.01.1994
Fundstelle:
BGBl I 1994, 89
Stand:
20120625151049
(XXXX)

Zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt wurde am 24. August 1993 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Brandenburg mit Gesetz vom 20. September 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg S. 393) und der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt mit Gesetz vom 3. November 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt S. 678) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 5 Abs. 2 am 16. November 1993 in Kraft getreten.

Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgegeben.

Der Bundesminister des Innern

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.