---
title: "Art 1 GrÄndStVtr SL/RP"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gr_ndstvtr_sl_rp/art-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gr_ndstvtr_sl_rp/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
---

# Art 1 GrÄndStVtr SL/RP

(1) Das Saarland tritt an das Land Rheinland-Pfalz aus dem Gebiet der Gemeinde Freisen die in der Anlage 1 dieses Staatsvertrags aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Haupersweiler ab.

(2) Das Land Rheinland-Pfalz tritt an das Saarland aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Herchweiler die in der Anlage 2 dieses Staatsvertrags aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Herchweiler ab.

3) Die Gebietsänderungen nach den Absätzen 1 und 2 sowie die damit verbundene Änderung der Landesgrenze sind in der Anlage 3 dieses Staatsvertrags grafisch dargestellt.

(4) Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile dieses Staatsvertrags.

---

— Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gr_ndstvtr_sl_rp/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
