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title: "Art 5 GrÄndStVtr BR/ND"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gr_ndstvtr_br_nd/art-5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gr_ndstvtr_br_nd/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# Art 5 GrÄndStVtr BR/ND

Die Länder erklären ihre Bereitschaft, in gegenseitigem Einverständnis den Grenzverlauf in der Wesermündung festzulegen und in einem weiteren Staatsvertrag zu regeln.

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— Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gr_ndstvtr_br_nd/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
