Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
- Ausfertigungsdatum:
- 18.07.2013
- Fundstelle:
- BGBl I 2013, 2578
- Stand:
- 20131204220008
Auf Grund des § 113 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 3, des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit:
Geschäftsordnung
Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
(zu § 1)Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2579 - 2580)
(Text der Anlage siehe: GO-MEDAS)
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.