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title: "Inhaltsübersicht GntVDDVCSVDV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gntvddvcsvdv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gntvddvcsvdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# Inhaltsübersicht GntVDDVCSVDV

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften





§  1Studium

§  2Ziele des Studiums

§  3Dienstbehörde

§  4Ausbildungsbehörden

§  5Dienstaufsicht

§  6Erholungsurlaub

§  7Nachteilsausgleich

§  8Mitwirkungspflichten der Studierenden

§  9Bewertung der Leistungen im Studium und in den Prüfungen

Abschnitt 2

Auswahlverfahren





§ 10Zweck und Durchführung des Auswahlverfahrens

§ 11Zulassung zum Auswahlverfahren

§ 12Auswahlkommission

§ 13Teile des Auswahlverfahrens

§ 14Festlegungen der Hochschule

§ 15Schriftlicher Teil

§ 16Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge

§ 17Zulassung zum mündlichen Teil

§ 18Mündlicher Teil

§ 19Bestehen des mündlichen Teils

§ 20Gesamtergebnis und Rangfolge

§ 21Täuschung

Abschnitt 3

Studium

Unterabschnitt 1

Allgemeine Vorschriften





§ 22Dauer und Gliederung des Studiums

§ 23Vertiefungsrichtung

§ 24Module

§ 25Modulhandbuch

Unterabschnitt 2

Fachstudien





§ 26Module des Grundstudiums

§ 27Module des Hauptstudiums I

§ 28Module des Hauptstudiums II

§ 29QualitätsmanagementUnterabschnitt 3

Berufspraktische Studienzeiten





§ 30Gliederung, Organisation und Durchführung

§ 31Spezialmodule

§ 32Ausbildungsleitung

§ 33Ausbildende

§ 34Ausbildungsplan

§ 35Bewertung der Praktika

§ 36(weggefallen)

Abschnitt 4

Laufbahnprüfung

Unterabschnitt 1

Allgemeine Vorschriften





§ 37Diplomprüfung

§ 38Bestandteile der Laufbahnprüfung

§ 39Zuständigkeiten

§ 40Durchführung der Modulprüfungen

§ 41Durchführung der Klausuren

§ 42Multiple-Choice-Aufgaben

§ 43Prüfende

§ 44Abweichende Bewertungen

Unterabschnitt 2

Zwischenprüfung





§ 45Zweck

§ 46Gegenstände der Zwischenprüfung

§ 47Prüfende für die Zwischenprüfung

§ 48(weggefallen)

§ 49Rangpunktzahl für die Zwischenprüfung

§ 50Bestehen der Zwischenprüfung

§ 51Zwischenprüfungszeugnis

§ 52Bescheid über die nicht bestandene Zwischenprüfung

§ 53Wiederholung der Zwischenprüfung

Unterabschnitt 3

Modulprüfungen des Hauptstudiums





§ 54Gegenstand der Modulprüfungen des Hauptstudiums

§ 55Prüfende für die Modulprüfungen des Hauptstudiums

§ 56(weggefallen)

§ 57Rangpunktzahl der Modulprüfungen des Hauptstudiums

§ 58Wiederholung einer Modulprüfung des Hauptstudiums

Unterabschnitt 4

Diplomarbeit





§ 59Zweck der Diplomarbeit

§ 60Bestandteile der Diplomarbeit

§ 61Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit

§ 62Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung

§ 63Prüfende für die Diplomarbeit

§ 64Betreuung und Freistellung bei der schriftlichen Ausarbeitung

§ 65Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung

§ 66Zulassung zu Präsentation und Disputation

§ 67Zweck der Präsentation und der Disputation

§ 68Durchführung der Präsentation und der Disputation

§ 69Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Präsentation und der Disputation

§ 70Bewertung, Rangpunktzahl und Note der Diplomarbeit

§ 71Protokoll zu Präsentation und Disputation

§ 72Bestehen der Diplomarbeit

§ 73Wiederholung der Diplomarbeit

Unterabschnitt 5

Bestehen der

Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis,

Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung





§ 74Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote

§ 75Abschlusszeugnis und Diplomurkunde

§ 76Bescheid über die nicht bestandene Prüfung

Unterabschnitt 6

Weitere Prüfungsvorschriften





§ 77Verhinderung

§ 78Täuschung, Ordnungsverstoß

§ 79Prüfungsakte und Einsichtnahme

Abschnitt 5

Anerkennung anderer Studienleistungen





§ 80Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen

Abschnitt 6

Schlussvorschrift





§ 81Inkrafttreten

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— Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gntvddvcsvdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
