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title: "§ 11 GKrimDVDV — Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gkrimdvdv_2020/11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gkrimdvdv_2020/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# § 11 GKrimDVDV — Gliederung des Studiums und Teilnahmepflicht

(1) Das Studium gliedert sich in

1.



Module,

2.



modulbegleitende Veranstaltungen und

3.



die Bachelorarbeit.

(2) Das Studium ist in sechs Studienabschnitte unterteilt. Die Module und die Bachelorarbeit verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte und die Semester:



SemesterStudienabschnittModul oder

BachelorarbeitInhalt

1234

11. SemesterFachstudien IModul 1Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Grundlagen sowie Recht des öffentlichen Dienstes

2Modul 2Rechtliche Grundlagen für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben

3Modul 3Sozial-, polizei- und kriminalwissenschaftliche sowie psychologische Grundlagen

4Modul 4Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns

52. SemesterFachstudien IIModul 5Kriminalität und Strafbarkeit – Basis

6Modul 6Aufgaben und Handeln der Kriminalpolizei – Basis

73. SemesterPraxisintegrierende

Studien IModul 7Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der Praxis – Basis

84. SemesterFachstudien IIIModul 8Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts im nationalen, europäischen und internationalen Kontext – Bundeskriminalamt

9Modul 9Cyberkriminalität und informationstechnisch geprägte Ermittlungen – Bundeskriminalamt

10Modul 10Schwere und organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität – Bundeskriminalamt

11Modul 11Politisch motivierte Kriminalität – Bundeskriminalamt

125. SemesterPraxisintegrierende

Studien IIModul 12Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der Praxis – Bundeskriminalamt

136. SemesterFachstudien IVBachelorarbeitErstellung der Thesis

14Modul 13Wahlpflichtbereich: Vertiefung zu Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts und den Phänomenen im Bereich Kriminalität sowie zu aktuellen polizeirelevanten Themen

(3) Der Studienverlauf richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ in der Fassung, die bei Beginn des Studiums gilt. Das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ wird auf der Internetseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht und zudem in der jeweils geltenden Fassung in Papierform beim Prüfungsamt des Fachbereichs vorgehalten und archiviert.

(4) Die Hochschule kann festlegen, dass Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in einen anderen Studienabschnitt verschoben werden. In den Zeitraum der Anfertigung der Bachelorarbeit dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen verschoben werden.

(5) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Studiums ist verpflichtend.

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— Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gkrimdvdv_2020/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
