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title: "Inhaltsübersicht GiMedAusbV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gimedausbv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gimedausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# Inhaltsübersicht GiMedAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung





§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 6Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Zwischenprüfung





§ 7Zeitpunkt

§ 8Inhalt

§ 9Prüfungsbereiche

§ 10Prüfungsbereich „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“

§ 11Prüfungsbereich „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“

Abschnitt 3

Abschlussprüfung





§ 12Zeitpunkt

§ 13Inhalt

§ 14Prüfungsbereiche

§ 15Prüfungsbereich „Immersive Medien produzieren“

§ 16Prüfungsbereich „Immersive Medien konzipieren und gestalten“

§ 17Prüfungsbereich „Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“

§ 18Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 20Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4

Schlussvorschrift





§ 21Inkrafttreten





AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien *

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gimedausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
