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title: "Anlage 5 GGKontrollV — (zu § 5 Abs. 1)Muster des Formulars für den Bericht an das BMVBW über Verstöße und Maßnahmen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ggkontrollv/anlage-5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ggkontrollv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# Anlage 5 GGKontrollV — (zu § 5 Abs. 1)Muster des Formulars für den Bericht an das BMVBW über Verstöße und Maßnahmen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, S. 3110





Bundesland:Jahr:

Auf der Straße durchgeführte Kontrollen

 Ort der Zulassung des Fahrzeugs 1)Insgesamt

 InlandAndere EU-MitgliedstaatenDritt-Länder

1.1Anzahl der auf der Grundlage des Inhalts der Ladung (und ADR) kontrollierten Beförderungseinheiten    

1.2Anzahl der nicht mit dem ADR konformen Beförderungseinheiten    

1.3Untersagung der Weiterfahrt/stillgelegte Beförderungseinheiten    

2.Anzahl der festgestellten Verstöße nach Gefahrenkategorie 2)2.1Gefahrenkategorie    

2.2Gefahrenkategorie II    

2.3Gefahrenkategorie III    

3.Art und Anzahl der veranlassten Maßnahmen3.1Verwarnungsgeld    

3.2Anzeigen für Bußgeldverfahren    

3.3Sonstige    

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1)



Im Sinne dieser Anlage bezieht sich das Land der Zulassung auf das Fahrzeug.

2)



Bei mehreren Verstößen je Beförderungseinheit wird nur die schwerwiegendste Gefahrenkategorie (wie unter Nummer 32 der Anlage 1 angegeben) angewandt.

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— Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ggkontrollv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
