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title: "§ 18 GewStG — Entstehung der Steuer"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gewstg/18"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# § 18 GewStG — Entstehung der Steuer

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.

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— Gewerbesteuergesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
