GewebeG

Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen

Ausfertigungsdatum:
20.07.2007
Fundstelle:
BGBl I 2007, 1574
Stand:
20190903212006
(XXXX) Art 1 bis Art 6

-

Art 7

Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes in der vom 1. August 2007 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Art 8

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.