---
title: "§ 5 GeldWNOBauSparkAnO"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/geldwnobausparkano/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/geldwnobausparkano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
---

# § 5 GeldWNOBauSparkAnO

Auf Bausparkassen der in § 1 bezeichneten Art sind die Richtlinien der Aufsichtsbehörden des Währungsgebietes zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK) vom 25. November 1949 sinngemäß anzuwenden.

---

— Anordnung über die Bausparkassen mit Sitz außerhalb des Währungsgebietes aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/geldwnobausparkano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
