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title: "§ 1 DGIAG — Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/geistwstiftg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/geistwstiftg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# § 1 DGIAG — Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Unter dem Namen "Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet. Die Stiftung kann sich durch Satzung einen Namenszusatz geben.

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— Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/geistwstiftg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
