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title: "Anlage 7 GEG — (zu § 48)Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/geg/anlage-7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# Anlage 7 GEG — (zu § 48)Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1783 - 1786)



NummerErneuerung,

Ersatz oder erstmaliger

Einbau von AußenbauteilenWohngebäude

und Zonen von

Nichtwohngebäuden

mit Raum-Solltemperatur

≥ 19 °CZonen von

Nichtwohngebäuden

mit Raum-Solltemperatur

von 12 bis < 19 °C

Höchstwerte der

Wärmedurchgangskoeffizienten Umax

Bauteilgruppe: Außenwände

1aAußenwände:U = 0,24 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)

–Ersatz oder

–erstmaliger Einbau

1b,Außenwände:U = 0,24 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)

–Anbringen von Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand oder

–Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand

Bauteilgruppe:

Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden

2aGegen Außenluft abgrenzende Fenster und Fenstertüren:Uw = 1,3 W/(m2·K)Uw = 1,9 W/(m2·K)

–Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder

–Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster

2bGegen Außenluft abgrenzende Dachflächenfenster:Uw = 1,4 W/(m2·K)Uw = 1,9 W/(m2·K)

–Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder

–Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster

2cGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster:Ug = 1,1 W/(m2·K)Keine Anforderung

–Ersatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen

2dVorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN ISO 12631: 2018-01 entspricht:Uc = 1,5 W/(m2·K)Uc = 1,9 W/(m2·K)

–Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils

2eGegen Außenluft abgrenzende Glasdächer:Uw/Ug = 2,0 W/(m2·K)Uw/Ug = 2,7 W/(m2·K)

–Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder

–Ersatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen

2fGegen Außenluft abgrenzende Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus:Uw = 1,6 W/(m2·K)Uw = 1,9 W/(m2·K)

–Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils

3aGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Sonderverglasung:Uw/Ug = 2,0 W/(m2·K)Uw/Ug = 2,8 W/(m2·K)

–Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder

–Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster

3bGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Sonderverglasung:Ug = 1,6 W/(m2·K)Keine Anforderung

–Ersatz der Sonderverglasung oder verglaster Flügelrahmen

3c,Vorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN ISO 12631: 2018-01 entspricht, mit Sonderverglasung:Uc = 2,3 W/(m2·K)Uc = 3,0 W/(m2·K)

–Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils

4Einbau neuer Außentüren (ohne rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen)U = 1,8 W/(m2·K)

(Türfläche)U = 1,8 W/(m2·K)

(Türfläche)

Bauteilgruppe:

Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume

5aGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände):U = 0,24 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)

–Ersatz oder

–erstmaliger Einbau

Anzuwenden nur auf opake Bauteile

5b,Gegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände):U = 0,24 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)

–Ersatz oder Neuaufbau einer Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattungen und Verschalungen oder

–Aufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von Wänden oder

–Aufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von obersten Geschossdecken

Anzuwenden nur auf opake Bauteile

5c,Gegen Außenluft abgrenzende Dachflächen mit Abdichtung:U = 0,20 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)

–Ersatz einer Abdichtung, die flächig das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen)

Anzuwenden nur auf opake Bauteile

Bauteilgruppe:

Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen)

sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume

6aWände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, und Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:U = 0,30 W/(m2·K)Keine Anforderung

–Ersatz oder

–erstmaliger Einbau

6b,Wände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, und Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:U = 0,30 W/(m2·K)Keine Anforderung

–Anbringen oder Erneuern von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen oder

–Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite

6c,Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich, zur Außenluft oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:U = 0,50 W/(m2·K)Keine Anforderung

–Aufbau oder Erneuerung von Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite

6dDecken, die beheizte Räume nach unten zur Außenluft abgrenzen:U = 0,24 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)

–Ersatz oder

–Erstmaliger Einbau

6e,Decken, die beheizte Räume nach unten zur Außenluft abgrenzen,U = 0,24 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)

–Anbringen oder Erneuern von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen oder

–Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite

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— Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
