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title: "Inhaltsübersicht GEEV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/geev_2017/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/geev_2017/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:43+00:00"
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# Inhaltsübersicht GEEV

Teil 1Allgemeine Bestimmungen



§  1Grenzüberschreitende Ausschreibungen

§  2Anwendungsbereich

§  3BegriffsbestimmungenTeil 2Verfahren der AusschreibungAbschnitt 1Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen



§  4Ausschreibungen

§  5Bekanntmachung der Ausschreibungen

§  6Anforderungen an Gebote

§  7Ausschreibungsverfahren

§  8Sicherheiten

§  9Erstattungen von Sicherheiten

§ 10Ausschluss von Geboten

§ 11Ausschluss von Bietern

§ 12Zuschlagsverfahren

§ 13Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten

§ 14Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts

§ 15Entwertung von ZuschlägenAbschnitt 2Ausschreibungen

für Windenergieanlagen an Land



§ 16Höchstwert für Windenergieanlagen an Land

§ 17(weggefallen)

§ 18Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land

§ 19Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften

§ 20Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

§ 21Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an LandAbschnitt 3Ausschreibungen für Solaranlagen



§ 22Besondere Zuschlagsbedingungen für Solaranlagen

§ 23Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 24Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen

§ 25Anzulegender Wert für Solaranlagen

§ 26Dauer des Zahlungsanspruchs für SolaranlagenTeil 3Zahlungen von

Marktprämien nach dieser Verordnung



§ 27Zahlungsanspruch

§ 28Überprüfung der Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs

§ 29AusgleichsmechanismusTeil 4Pönalen



§ 30Pönalen

§ 31Pflichten der ÜbertragungsnetzbetreiberTeil 5Die ausschreibende Stelle



§ 32Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle

§ 33Veröffentlichungen

§ 34Mitteilungspflichten

§ 35Vorgaben und Maßnahmen der ausschreibenden Stelle

§ 36FestlegungenTeil 6Bestimmungen für Anlagen

im Bundesgebiet, die von einem

Kooperationsstaat gefördert werden



§ 37Geöffnete ausländische Ausschreibungen

§ 38Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhaltenTeil 7Völkerrechtliche Vereinbarungen



§ 39Inhalt der völkerrechtlichen VereinbarungenTeil 8Datenschutz, Rechtsschutz



§ 40Datenübermittlung

§ 41Löschung von Daten

§ 42Rechtsschutz

§ 43Übergangsbestimmungen

AnlageHöhe der Marktprämie für Strom aus Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land, die Strom in ein Netz außerhalb der Preiszone der Bundesrepublik Deutschland einspeisen

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— Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/geev_2017/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
