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title: "Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (3. GebAV)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gebav_3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gebav_3/index.html"
updated: "2026-05-23T06:27:08+00:00"
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# Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (3. GebAV)

Volltext-Index zu **Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (3. GebAV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gebav_3/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [https://juralernen.de/gesetze/gebav_3](https://juralernen.de/gesetze/gebav_3).

## Vorschriften
- [§ 3 — Hebammenhilfe-Gebührenverordnung](https://juralernen.de/gesetze/gebav_3/3.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
