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title: "§ 1 GBPolVDAufstV — Gegenstand"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gbpolvdaufstv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gbpolvdaufstv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 1 GBPolVDAufstV — Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Auswahl, die Ausbildung und das Prüfungsgespräch für den verkürzten Aufstieg von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach den §§ 16 und 16a der Bundespolizei-Laufbahnverordnung.

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— Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gbpolvdaufstv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
