---
title: "§ 1 2. GAPAusnV — Anwendungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/gapausnv_2/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/gapausnv_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
---

# § 1 2. GAPAusnV — Anwendungsbereich

Diese Verordnung dient der Durchführung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/587 der Kommission vom 12. Februar 2024 zur Ermöglichung einer Ausnahmeregelung von der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anwendung des Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standard) Nr. 8, der Fristen für die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen des EGFL und der Vorschriften für Änderungen von GAP-Strategieplänen zur Änderung bestimmter Öko-Regelungen für das Antragsjahr 2024 (ABl. L, 2024/587, 13.2.2024) in der jeweils geltenden Fassung.

---

— Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/gapausnv_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
