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title: "§ 3 FVG§5Abs2DV 1977 — Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von Umsatzsteuer"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fvg_5abs2dv_1977/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fvg_5abs2dv_1977/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 3 FVG§5Abs2DV 1977 — Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von
Umsatzsteuer

Die vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführten Erstattungen von Umsatzsteuer werden aus dem Aufkommen an der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer vor dessen Aufteilung auf Bund und Länder geleistet.

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— Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fvg_5abs2dv_1977/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
