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title: "§ 2 FSV — Stillegung bei Bezug einer Produktionsaufgaberente"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fsv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fsv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 2 FSV — Stillegung bei Bezug einer Produktionsaufgaberente

Ein Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit kann eine Fläche nur

1.



nach § 1 Abs. 1 oder

2.



durch erstmalige Aufforstung für den gesamten in § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit genannten Zeitraum stillegen.

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— Verordnung über die Voraussetzungen für die Stillegung von Flächen bei Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte oder einer Produktionsaufgaberente

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fsv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
