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title: "§ 32 FSPersAV — Ausbildungsinhalt"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fspersav/32"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fspersav/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 32 FSPersAV — Ausbildungsinhalt

Die Ausbildung für sonstiges erlaubnispflichtiges Personal umfasst die grundlegende Ausbildung nach § 33 zum Erwerb einer Erlaubnis und die betriebliche Ausbildung nach § 37 zum Erwerb von Berechtigungen.

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— Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung *)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fspersav/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
