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Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg

Ausfertigungsdatum:
24.01.2011
Fundstelle:
BGBl I 2011, 50
Stand:
20121231215908
§ 1

Der Freihafen Hamburg wird aufgehoben.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg vom 22. August 1997 (BGBl. I S. 2320), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2746) geändert worden ist, außer Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.