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title: "§ 13 FPersV — Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fpersv/13"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 13 FPersV — Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister

Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.

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— Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
