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title: "§ 1 FluLärmHohnV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/flul_rmhohnv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/flul_rmhohnv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 1 FluLärmHohnV

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Hohn wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.

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— Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/flul_rmhohnv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
