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title: "§ 11 FinDASa — Übergang von Rechten und Pflichten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/findasa/11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/findasa/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:42+00:00"
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# § 11 FinDASa — Übergang von Rechten und Pflichten

Die vom Bundesministerium mit den Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen und für das Versicherungswesen insbesondere zur Liegenschaftsverwaltung, zum IT-Service-Center und Personaltausch getroffenen Verwaltungsvereinbarungen gehen auf die Bundesanstalt mit denselben Rechten und Pflichten über, soweit nichts anderes bestimmt wird. Sie sind dem Verwaltungsrat zur Kenntnis zu geben.

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— Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/findasa/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
