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title: "Inhaltsübersicht FIAusbV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fiausbv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fiausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# Inhaltsübersicht FIAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer

und Gliederung der Berufsausbildung





§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§  5Einsatzgebiet

§  6Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

Unterabschnitt 1

Allgemeines





§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Unterabschnitt 2

Teil 1 der Abschlussprüfung





§  8Inhalt von Teil 1

§  9Prüfungsbereich von Teil 1

Unterabschnitt 3

Teil 2 der Abschlussprüfung

in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung





§ 10Inhalt von Teil 2

§ 11Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 12Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes

§ 13Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes

§ 14Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen

§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 4

Teil 2 der Abschlussprüfung

in der Fachrichtung Systemintegration





§ 18Inhalt von Teil 2

§ 19Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 20Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration

§ 21Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen

§ 22Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken

§ 23Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 5

Teil 2 der Abschlussprüfung

in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse





§ 26Inhalt von Teil 2

§ 27Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 28Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse

§ 29Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse

§ 30Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität

§ 31Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 32Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 33Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 6

Teil 2 der Abschlussprüfung

in der Fachrichtung Digitale Vernetzung





§ 34Inhalt von Teil 2

§ 35Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 36Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung

§ 37Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen

§ 38Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen

§ 39Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 40Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 41Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschriften





§ 42Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fiausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
