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title: "Anlage 8b FeV — (zu § 48a)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fev_2010/anlage-8b"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:33+00:00"
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# Anlage 8b FeV — (zu § 48a)

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1681 — 1682)



Muster der Prüfungsbescheinigung zum

„Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“Vorbemerkungen







Farbe:



rosa

Format:



DIN A5

Umfang:



1 Blatt, einseitiger Druck

Trägermaterial:



Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m2 ohne optische AufhellerIn das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:

1.



als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Bundesadler“,

2.



nur unter UV-Licht sichtbare gelb und blau fluoreszierende Melierfasern,

3.



chemische Reagenzien.Der Vordruck weist eine fortlaufende Vordrucknummerierung auf. Abweichungen vom Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.







Prüfungsbescheinigung zum

„Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“Vordrucknummerierung

Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrerlaubnis im Inland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.



Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers

Diese Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum          gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig.

Führerschein-Nr. (soweit vorhanden):

Fahrerlaubnisbehörde:

Ort:

Ausstellungsdatum:

Ausgehändigt durch die Fahrerlaubnisbehörde/den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr am:              

(Stempel)





                       

(Unterschrift und Stempel der Fahrerlaubnisbehörde/des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr)*



Name, Vorname:

geboren am:in:

ist berechtigt, Kraftfahrzeuge folgender Klasse/n zu führen:

KlasseErteilungsdatumKlassenbezogene Beschränkung/Auflagen/Zusatzangaben gem. Anlage 9 FeV

B

BE

B96

AM

L***

Allgemeingültige Beschränkungen/Auflagen/Zusatzangaben:







Namentlich benannte Personen



NameVornameGeburtsdatum

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— Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
