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title: "Anlage 2 FeV — (zu § 5 Absatz 2 und 4)Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fev_2010/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:33+00:00"
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# Anlage 2 FeV — (zu § 5 Absatz 2 und 4)Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2016 - 2017; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)





a)



Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h







Ausbildungsbescheinigung

über die Teilnahme an einer Ausbildung

gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Name ....................Vornamen ....................

Geburtsdatum ....................

Anschrift ....................

hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.





Stempel der Fahrschule/SchuleDatum ....................





........................................

(Unterschrift des Fahrlehrers/Lehrers)(Unterschrift des Bewerbers)





....................

(Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)









     

*) Nichtzutreffendes streichen







b)



Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

Farbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck







(Vordere Außenseite)(Hintere Außenseite)







wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.





Prüfbescheinigung

zum Führen von....................,den ....................

Mofas und zwei- und dreirädrigen....................

Kraftfahrzeugen bis 25 km/h....................

Bescheinigende Stelle







Stempel....................

Unterschrift

















(Linke Innenseite)(Rechte Innenseite)





Familienname

....................



Vornamen

....................

Lichtbild

Geburtsdatum

....................



Anschrift

....................Stempel

....................

....................

Unterschrift

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— Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
