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title: "(XXXX) FeuerwEhrKrÄndErl"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/feuerwehrkr_nderl/xxxx"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/feuerwehrkr_nderl/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# (XXXX) FeuerwEhrKrÄndErl

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 11. Mai 1974 Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes beschlossen.

Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die beschlossenen Änderungen. Die Änderungen ergeben sich aus den neuen Fassungen der Stiftungsbestimmungen und der Satzung; diese werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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— Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/feuerwehrkr_nderl/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
