---
title: "§ 9 FEhrPensAnO"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fehrpensano/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fehrpensano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
---

# § 9 FEhrPensAnO

Besteht Anspruch auf zwei Pensionen nach dieser Anordnung, wird nur die höhere gezahlt.

---

— Anordnung über Ehrenpensionen für Kämpfer gegen den Faschismus und für Verfolgte des Faschismus sowie für deren Hinterbliebene

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fehrpensano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
