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title: "Anlage FahrSiLehrgZulV — (zu § 8)Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fahrsilehrgzulv/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fahrsilehrgzulv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# Anlage FahrSiLehrgZulV — (zu § 8)Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 125, S. 6)

[Briefkopf des Anbieters]





Name, Vorname(n)





Geburtsdatum



Geburtsort









Lehrgangsart:☐BasislehrgangKennziffer:

☐AuffrischungslehrgangKennziffer:

Lehrgangsdatum:bis







Datum der Theorieprüfung:



Datum der praktischen Prüfung:







Mitglieder der Prüfungskommission:

















Die oben genannte Person hat den theoretischen und den praktischen Teil der Abschlussprüfung zum Sachkundigen für die Fahrgastsicherheit nach § 49 Absatz 2 bis 5 der Binnenschiffspersonalverordnung erfolgreich abgelegt.









Unterschrift des LehrgangsanbietersStempel

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— Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fahrsilehrgzulv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
