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title: "§ 7 FachHwirtPrV — Bereich Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fachhwirtprv/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fachhwirtprv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 7 FachHwirtPrV — Bereich Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Im Bereich "Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen" soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er Anforderungen und Aufgaben der Fachhauswirtschafterin/des Fachhauswirtschafters sowie die Grenzen seines beruflichen Handelns kennt. Er soll die Einsatzbereiche, Arbeitsvertrags- und Beschäftigungsmöglichkeiten der Fachhauswirtschafterin/des Fachhauswirtschafters kennen. Der Prüfungsteilnehmer soll Kenntnisse über einschlägige Rechtsgrundlagen, die für seinen beruflichen Verantwortungsbereich wesentlich sind, nachweisen. In diesem Rahmen können geprüft werden:

1.



Funktionsbild der Fachhauswirtschafterin/des Fachhauswirtschafters, insbesondere Aufgaben, Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten;

2.



Versorgungs- und Dienstleistungsangebote, Kooperationsmöglichkeiten und -formen und Möglichkeiten ihrer Erschließung;

3.



Abgrenzen zu anderen in der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung tätigen Berufsgruppen;

4.



Beschäftigungsverhältnisse, Anstellungsträger, Tarifparteien, Interessenvertretung, Berufsgenossenschaften;

5.



tätigkeitsbezogene Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Berufs- und Haftungsrechts, des Arbeitsschutz- und Umweltschutzrechts;

6.



Grundkenntnisse über einschlägige Bestimmungen der Sozialgesetzgebung, des Familienrechts, des Erbrechts, des Strafrechts, des Datenschutzes sowie bestehende Möglichkeiten der Rechtsberatung.

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— Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fachhwirtprv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
