---
title: "§ 17 FABaumPflPrV — Fallstudie"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/fabaumpflprv/17"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/fabaumpflprv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
---

# § 17 FABaumPflPrV — Fallstudie

(1) In der Fallstudie hat der Prüfling eine Situation der Mitarbeiterführung zu bearbeiten. Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 15 Absatz 2 beschriebenen Inhalte beziehen.

(2) Der Prüfling hat die vorgegebene Situation zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln, diese schriftlich zu dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern.

(3) Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen 180 Minuten zur Verfügung. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

---

— Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/fabaumpflprv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
