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title: "§ 1 EWKKennzV — Anwendungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/ewkkennzv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ewkkennzv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 1 EWKKennzV — Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Beschaffenheit bestimmter Einwegkunststoffgetränkebehälter sowie die Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten auf dem Produkt selbst oder auf der zugehörigen Verpackung. Rechtsvorschriften, die andere Anforderungen an die Beschaffenheit und Kennzeichnung festlegen, bleiben unberührt.

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— Verordnung über die Beschaffenheit und Kennzeichnung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ewkkennzv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
