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title: "Anlage 29 EuWO — (zu § 70 Abs. 4)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/euwo_1988/anlage-29"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# Anlage 29 EuWO — (zu § 70 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)







Land





Niederschrift



über die Sitzung des Landeswahlausschusses



zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses



der Wahl zum Europäischen Parlament



Datum



  am  

Datum

1.Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am





im Land

Datum

trat heute, am, nach ordnungsgemäßer Ladung der Landeswahlausschuss zusammen.



Es waren erschienen:





Familienname, Vorname





Wohnort

Funktion

1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r

2.als Beisitzer/in

3.als Beisitzer/in

4.als Beisitzer/in

5.als Beisitzer/in

6.als Beisitzer/in

7.als Beisitzer/in

8.als in den Ausschuss berufener Richter des

9.als in den Ausschuss berufener Richter des



Ferner waren zugezogen:





als Schriftführer/in sowie

und

als Hilfskräfte.



Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.



Zahl

2.Dem Landeswahlausschuss lagen die insgesamtWahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und die



als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Kreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme vor.



2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.



2.2Der Landeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse zu folgenden - keinenBeanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:











Der Landeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:











2.3Der Landeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungenin der Wahlniederschrift



nähere Bezeichnung

- des Wahlvorstandes

nähere Bezeichnung

- des Briefwahlvorstandes

nähere Bezeichnung

- des Kreis-/Stadtwahlausschusses



vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.



3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Kreise und kreisfreien Städte ergab folgendes Gesamtergebnis für das Land:



Kennbuchstabe



AWahlberechtigte

BWähler

CUngültige Stimmen

DGültige Stimmen



Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der



(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)Stimmen

D 11.

D 22.

D 33.

D 44.



usw. (laut Stimmzettel)



4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Kreisen und kreisfreien Städten vom Landeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.



5.Der Landeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Land bekannt.

Die Sitzung war öffentlich.

Vorstehende Niederschrift wurde von dem Landeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des ................................ und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:



Ort, Datum







Der LandeswahlleiterDer Schriftführer















Die Beisitzer









1.2.







3.4.







5.6.

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— Europawahlordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
