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title: "Anlage 21 EuWO — (zu § 36 Abs. 1)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/euwo_1988/anlage-21"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# Anlage 21 EuWO — (zu § 36 Abs. 1)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2611;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)











Erklärung



über den Ausschluss von der Verbindung von Wahlvorschlägen













Bundeswahlleiter

Statistisches Bundesamt



65180 Wiesbaden







Als Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson für die Liste



Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung

der

erklären wir zur Wahl des Europäischen Parlaments amDatum



  gemäß § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 des



Europawahlgesetzes den Ausschluss von der Verbindung dieser Liste mit folgenden Wahlvorschlägen des oben genannten Wahlvorschlagsberechtigten:



1.Bezeichnung der Liste für das Land



Land

2.





3.







usw.





Ort, Datum











Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der VertrauenspersonVor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der stellvertretenden Vertrauensperson















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— Europawahlordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/euwo_1988/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
