Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"
- Ausfertigungsdatum:
- 14.12.1962
- Fundstelle:
- BGBl II 1962, 2273
- Stand:
- 20120625150046
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Die nach Artikel 20 des Übereinkommens festgesetzten Benutzergebühren sind von dem Bundesminister für Verkehr im Bundesgesetzblatt bekanntzumachen.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.