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title: "§ 2a EUGewSchVG — Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/eugewschvg/2a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/eugewschvg/index.html"
updated: "2026-09-01T02:08:50+00:00"
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# § 2a EUGewSchVG — Gestattung der Anhörung mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation

Für Ersuchen der Anordnungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats um Gestattung der Anhörung einer Person mittels Videokonferenz oder Fernkommunikation nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2023/2844 ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die anzuhörende Person aufhält.

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— Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/eugewschvg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
