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title: "§ 11 EUAHiG — Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/euahig/11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/euahig/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 11 EUAHiG — Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Sofern die Komplexität eines Ersuchens es erfordert, können bevollmächtigte inländische Bedienstete in andere Mitgliedstaaten entsandt werden. § 10 gilt sinngemäß.

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— Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union*

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/euahig/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
