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title: "§ 2 EuAbgG — Freies Mandat"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/euabgg/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/euabgg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 2 EuAbgG — Freies Mandat

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

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— Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/euabgg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
