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title: "Anlage EU-FahrgRBusBGebV — (zu § 1 Absatz 1)Gebührenverzeichnis"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/eu-fahrgrbusbgebv/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/eu-fahrgrbusbgebv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# Anlage EU-FahrgRBusBGebV — (zu § 1 Absatz 1)Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 485)



Gegenstand (individuell zurechenbare öffentliche Leistung)RechtsgrundlageGebühr

1. Feststellung eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 auf Grund einer Beschwerde gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 EU-FahrgRBusG§ 4 Absatz 1

EU-FahrgRBusG270 Euro

2. Maßnahmen zur Beseitigung eines Verstoßes oder zur Verhütung von künftigen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 181/2011, wenn ein Verstoß auf Grund einer Beschwerde gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 EU-FahrgRBusG festgestellt wurde§ 4 Absatz 1

EU-FahrgRBusG380 Euro

3. Feststellung eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) Nr. 181/2011, soweit nicht von Nummer 1 umfasst§ 4 Absatz 1

EU-FahrgRBusG260 Euro

4. Maßnahmen zur Beseitigung eines Verstoßes oder Verhütung von künftigen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 181/2011, wenn ein Verstoß festgestellt wurde und nicht von Nummer 2 umfasst ist§ 4 Absatz 1

EU-FahrgRBusG385 Euro

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— Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zur Durchsetzung der EU-Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/eu-fahrgrbusbgebv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
