---
title: "§ 84 EStG — Grundzulage"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/estg/84"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
---

# § 84 EStG — Grundzulage

1Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage; diese beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro. 2Für Zulageberechtigte nach § 79 Satz 1, die zu Beginn des Beitragsjahres (§ 88) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage nach Satz 1 um einmalig 200 Euro. 3Die Erhöhung nach Satz 2 ist für das erste nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Beitragsjahr zu gewähren, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird.

---

— Einkommensteuergesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
