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title: "§ 120 EStG — Anwendung der Abgabenordnung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/estg/120"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 120 EStG — Anwendung der Abgabenordnung

(1) 1Auf die Energiepreispauschale sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden. 2§ 163 der Abgabenordnung gilt nicht.

(2) In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die zur Energiepreispauschale ergehenden Verwaltungsakte der Finanzbehörden ist der Finanzrechtsweg eröffnet.

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— Einkommensteuergesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
