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title: "§ 4 EStFreigG — Inkrafttreten"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/estfreigg/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/estfreigg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:41+00:00"
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# § 4 EStFreigG — Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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— Gesetz über die Freigabe der stillgelegten Mittel aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie über die Aufhebung der Stillegungspflicht für künftig aufkommende Beträge

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/estfreigg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
